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Betreuungsbehörde


Für Erwachsene, deren körperliche und / oder geistigen Kräfte merklich nachlassen und die deshalb ihre Angelegenheiten teilweise oder nicht mehr regeln können, bietet das Betreuungsgesetz Möglichkeiten und Unterstützung an.

 

Eine Person ihres Vertrauens – auch eine nahe Verwandte oder ein naher Verwandter – kann vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden. Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird nur derjenige Aufgabenkreis zugewiesen, für den die Betroffene bzw. der Betroffene Unterstützung braucht.

 

Die Betreuungsbehörde kann bei der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Erwachsene tätig werden.

 

Die Aufgaben sind:

  • Suche nach geeigneten Betreuerinnen/Betreuern
  • Unterstützung von Betreuerinnen / Betreuern
  • Tätigkeit als Behördenbetreuerin / Behördenbetreuer
  • Aufklärung und Beratung über (Vorsorge-) Vollmachten.

Landratsamt Enzkreis
Gesundheitsamt /
Betreuungsbehörde


Am Waisenhausplatz 4
75172 Pforzheim


Ansprechperson
Aron Grupp (A – J)

Telefon (07231) 308 9340
E-Mail


Ansprechpartner
Anja Leyn (K – N)

Telefon (07231) 308 9779
E-Mail

 

Ansprechperson
Gabriele Arnold (O – R, Sch)

Telefon (07231) 308 9791
E-Mail

 

Ansprechperson
Viola Lutz (S, St, T – Z)

Telefon (07231) 308 9422
E-Mail

Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt /
Betreuungsbehörde


Zehnthofstraße 10-12
75175 Pforzheim

 

Ansprechperson
Frau Paulus (A – E)

 

Telefon (07231) 39-2099E-Mail

 

Ansprechperson
Frau Beck (F – H)

 

Telefon (07231) 39-1526

 

Ansprechperson
Herr Werner (I – O)


Telefon (07231) 39-2720
Telefax (07231) 39-44325
E-Mail
 

Ansprechperson
Frau Böffert (P – Z)  

 

Telefon (07231) 39-2187 

E-Mail