Betreuungsbehörde
Für Erwachsene, deren körperliche und / oder geistigen Kräfte merklich nachlassen und die deshalb ihre Angelegenheiten teilweise oder nicht mehr regeln können, bietet das Betreuungsgesetz Möglichkeiten und Unterstützung an.
Eine Person ihres Vertrauens – auch eine nahe Verwandte oder ein naher Verwandter – kann vom Vormundschaftsgericht als Betreuerin oder Betreuer bestellt werden. Die Betreuerin bzw. der Betreuer wird nur derjenige Aufgabenkreis zugewiesen, für den die Betroffene bzw. der Betroffene Unterstützung braucht.
Die Betreuungsbehörde kann bei der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung für Erwachsene tätig werden.
Die Aufgaben sind:
- Suche nach geeigneten Betreuerinnen/Betreuern
- Unterstützung von Betreuerinnen / Betreuern
- Tätigkeit als Behördenbetreuerin / Behördenbetreuer
- Aufklärung und Beratung über (Vorsorge-) Vollmachten.
Landratsamt Enzkreis
Gesundheitsamt /
Betreuungsbehörde
Am Waisenhausplatz 4
75172 Pforzheim
Ansprechperson
Aron Grupp (A – J)
(07231) 308 9340
Ansprechpartner
Anja Leyn (K – N)
(07231) 308 9779
Ansprechperson
Gabriele Arnold (O – R, Sch)
(07231) 308 9791
Ansprechperson
Viola Lutz (S, St, T – Z)
(07231) 308 9422
Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt /
Betreuungsbehörde
Zehnthofstraße 10-12
75175 Pforzheim
Ansprechperson
Frau Paulus (A – E)
(07231) 39-2099
Ansprechperson
Frau Beck (F – H)
(07231) 39-1526
Ansprechperson
Herr Werner (I – O)
(07231) 39-2720
(07231) 39-44325
Ansprechperson
Frau Böffert (P – Z)
(07231) 39-2187