Reha-Beratung der Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit ist gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen der Arbeits- und Berufsförderung für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Personen zu veranlassen oder selbst durchzuführen (berufliche Rehabilitation).
Die Agentur für Arbeit berät Menschen mit Behinderungen, über berufliche Ein- oder Wiedereingliederungsmaßnahmen. Im Rahmen des Sozialgesetzbuches III – soweit nicht andere Träger in Betracht kommen – übernimmt die Agentur für Arbeit die Aufwendungen, die zur dauerhaften beruflichen Eingliederung erforderlich sind. Sind andere Kostenträger zuständig, beteiligt sie diese, damit ein den Arbeitsmarktbedingungen entsprechender, optimaler Erfolg der Rehabilitationsmaßnahmen sichergestellt wird.
Agentur für Arbeit Pforzheim
Menschen mit Behinderung
Luisenstraße 32
75172 Pforzheim
(0800) 4 55 55 00
(07231) 3 04-339
Sprechzeiten
Mo – Fr 8.00 – 13.00 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr