Teilhabemanagement Eingliederungshilfe
Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt sind oder die von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Dabei kann es sich um Leistungen im Bereich Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Begleitung handeln.
Nach dem Grundsatz „so viel Eigenständigkeit wie möglich, so viel Hilfe wie nötig“ werden sie bei der individuellen Lebensplanung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Sozialämter beraten und unterstützt.
Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit, d.h. Informationen aus den Beratungsgesprächen werden nur mit Zustimmung der Menschen mit Behinderung bzw. deren gesetzlichen Vertretern weiter gegeben. Diese Beratungsleistungen sind für die Ratsuchenden kostenlos.
Landratsamt Enzkreis
Sozial- und Versorgungsamt
Fallmanagement Eingliederungshilfe
Zähringerallee 3
75177 Pforzheim
(07231) 3 08-0
(die Zentrale verbindet Sie mit
den für Sie zuständigen Mitarbeitern)
Stadt Pforzheim
Jugend- und Sozialamt
Fallmanagement Eingliederungshilfe
Östliche Karl-Friedrich-Str. 37 a
75175 Pforzheim
(07231) 39-1573
(Sie werden zu Ihrer/m zuständigen Fallmanager/in oder Sachbearbeiter/in weitergeleitet)